Gutachten-Wertermittlung

Wertermittlungsgutachten für Immobilien

Jetzt Gutachten Beauftragen

Erfahren Sie hier mehr über den Sinn der verschiedenen Gutachten. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung welches das Richtige ist.

Wann brauche ich ein Wertermittlungsgutachten eines zertifizierten Sachverständigen?

Kauf oder Verkauf

Wenn du eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchtest, benötigst du ein Gutachten, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Dies hilft dir dabei, eine realistische Vorstellung über den Preis zu haben, den du für die Immobilie verlangen oder bieten solltest.

Finanzierung

Wenn du eine Immobilie finanzieren möchtest, ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen, um sicherzustellen, dass du nicht mehr Geld ausgibst als notwendig oder dass du nicht zu viel Geld leihst.

Steuern

Die Höhe der Grundsteuer, die du für eine Immobilie bezahlen musst, hängt oft von ihrem Wert ab. Ein Gutachten kann dazu beitragen, den Wert der Immobilie genau zu ermitteln und somit auch die Höhe der Grundsteuer zu bestimmen.

Erbschaft

Wenn du eine Immobilie erbst, ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen, um sicherzustellen, dass du angemessen besteuert wirst und dass du nicht zu viel für die Immobilie zahlst.

Versicherung

Der Wert einer Immobilie kann auch für die Festlegung von Versicherungsprämien wichtig sein. Wenn du beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung abschließt, ist es wichtig, den tatsächlichen Wert des Gebäudes zu kennen, um sicherzustellen, dass du ausreichend versichert bist.


Ihre Sachverständige und Immobilienmaklerin für das gesamte Rhein-Main-Gebiet :

 
Schon länger unterstütze ich meinen Ehemann im Hintergrund bei seiner Arbeit als Immobilienmakler; denn ich begleite Menschen gerne bei ihrem Weg der Veränderung, was ein Immobilienverkauf meistens hervorruft. Im Jahr 2020 habe ich mich dazu entschieden, die Ausbildung zur DEKRA-geprüften Sachverständigen zu absolvieren, um so das Serviceportfolio von „LMW-Immobilien“ durch zertifizierte Sachverständigen-Immobilienbewertungen zu erweitern. Zusätzlich habe ich mich auf den Akquise– und Bewertungsprozess in unserem Maklerbüro spezialisiert.
Somit profitieren Sie durch meinen Sachverstand und meine Fachkenntnis bei der korrekten und wichtigen Bewertung Ihrer Immobilie.
Lisa Windau

Das Gesamthonorar setzt sich zusammen aus dem Grundhonorar, Mehr- und Minderaufwand, der Nebenkostenpauschale sowie amtlichen Gebühren.

Maßgebend für das Grundhonorar ist jeweils der ermittelte, unbelastete Verkehrswert.

Grundstücke als wirtschaftliche Einheit und eigenständiges Sondereigentum werden getrennt bewertet und berechnet. Zwischenwerte des Grundhonorars werden linear interpoliert.


Umfang und Anwendung unserer drei verschiedenen Gutachten-Typen tabellarisch erklärt:

Vollgutachten Kompaktgutachten Kurzgutachten
Umfang ca. 75 Seiten inkl. Anlagen ca. 40 Seiten inkl. Anlagen ca. 10 Seiten inkl. Anlagen
Objektbesichtigung (Innen und außen) x x x
Objekt- und Lagebeschreibung x
kurze Objektbeschreibung x x
Kurze Lagebeschreibung x
Fotodokumentation der Objektbesichtigung x x
Berücksichtigungen von Rechten und Belastungen (Erbbaurecht, Wegerecht, …) x
Anwendung mehrerer Wertermittlungs-verfahren, zur Plausibilität des Ergebnisses x x x
ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze x x
Erläuterung von Fachbegriffen x
Aufführung von Richtlinien- und Verordnungstexten x
Eignung zur Vorlage beim Finanzamt x ggf. möglich
Eignung zur Vorlage beim Gericht x

Art der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten:


Die Wertermittlungsgutachten werden nach den in Deutschland normierten Bewertungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert-, und Vergleichswertverfahren) sowie zu den jeweiligen Wertermittlungsstichtag geltenden gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen erstellt.


Honorarbasis in EUR (inkl. MwSt)

Verkehrswert bis EUR Vollgutachten Kompaktgutachten Kurzgutachten
250.000 2.450 980 500
350.000 2.990 1.196 500
500.000 3.650 1.460 500
750.000 4.250 1.700 500
1.0 Mio. 4.950 1.980 800
2.0 Mio. 5.550 2.220 800
3.0 Mio 6.450 2.580 800
4.0 Mio. 7.350 2.940 1.200
5.0 Mio. 8.250 3.300 1.200
7.5 Mio. 11.800 4.720 1.200
10.0 Mio. 14.200 5.680 1.200
> 10.0 Mio. Einzelvereinbarung Einzelvereinbarung Einzelvereinbarung

Sonderregelungen / Sonderfälle

Mehr- und Minderaufwand Zuschlag / Abschlag
Bei unbebauten Grundstücken, 2 Eigentumswohnungen in einer Anlage oder Paketauftrag ab 3 Immobilien Abschlag i.H.v. 20 % auf das Basishonorar
Rechte und Lasten z.B. Baulasten, Wegerecht, Leitungsrecht, Nießbrauch etc. Zuschlag i.H.v. 10 % auf das Basishonorar
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag, ohne erneute Auskunft von Behörden und Ämtern Abschlag i.H.v. 30 % auf das Basishonorar
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung, z.B. Grundbuchauszug 125 €/Stunde

Erforderliche Unterlagen zur Gutachtenerstellung


Folgende Unterlagen sind zur Erstellung des Gutachtens erforderlich und dem Auftragnehmer zur Verfügung zur stellen (das Alter der Dokumente sollte i.d.R. 3 Monate nicht überschreiten):


- Grundbuchauszug, ggf. mit Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen in Abteilung II

- Teilungserklärung und Aufteilungspläne

- Wirtschaftsplan sowie Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlungen

- Baulastenauskunft, ggf. mit Plänen (In Bayern im Grundbuch eingetragen)

- Auskunft aus dem Altlastenkataster

- Auskunft zur beitragsrechtlichen Situation (Erschließungskosten, Kanalanschlussgebühren, weitere Abgaben nach dem KAG, …)

- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnittzeichnungen), bestenfalls genehmigt (grüner Stempel)

- Wohn- und Nutzflächenberechnungen

- Massenermittlungen (Umbauter Raum, Bruttorauminhalt)

- bei wohnwirtschaftlicher Nutzung: Mietaufstellung mit Angabe der Nettokaltmieten und Größen (Wohnflächen) je Wohneinheit

- Gewerbemietverträge

- ggf. Erbbaurechtsvertrag

- Auskünfte zu Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Lärmschutz, usw. 

- Angabe der durchgeführten Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 20 Jahre vor Wertermittlungsstichtag (i.d.R. Tag der Objektbesichtigung) und ggf. Nachweis durch Rechnungslegung

- ggf. weitere erforderliche Unterlagen

 

Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, können diese auch durch den Auftragnehmer (gegen Aufpreis)  beschafft bzw. erstellt werden. Hierzu ist eine Vollmacht (zur Einsicht der Unterlagen) des Objekteigentümers erforderlich.


Mit dem Button rechts können Sie sich die gesamte Honrartabelle mit allen Hinweisen und der Übersicht der nötigen Unterlagen auf Ihren Rechner, Tablet oder Smartpohne herunterladen und ausdrucken und ggf. auch versenden.

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