Wertermittlungsgutachten für Immobilien
Erfahren Sie hier mehr über den Sinn der verschiedenen Gutachten. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung welches das Richtige ist.
Wann brauche ich ein Wertermittlungsgutachten eines zertifizierten Sachverständigen?
Kauf oder Verkauf
Wenn du eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchtest, benötigst du ein Gutachten, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Dies hilft dir dabei, eine realistische Vorstellung über den Preis zu haben, den du für die Immobilie verlangen oder bieten solltest.
Finanzierung
Wenn du eine Immobilie finanzieren möchtest, ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen, um sicherzustellen, dass du nicht mehr Geld ausgibst als notwendig oder dass du nicht zu viel Geld leihst.
Steuern
Die Höhe der Grundsteuer, die du für eine Immobilie bezahlen musst, hängt oft von ihrem Wert ab. Ein Gutachten kann dazu beitragen, den Wert der Immobilie genau zu ermitteln und somit auch die Höhe der Grundsteuer zu bestimmen.
Erbschaft
Wenn du eine Immobilie erbst, ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen, um sicherzustellen, dass du angemessen besteuert wirst und dass du nicht zu viel für die Immobilie zahlst.
Versicherung
Der Wert einer Immobilie kann auch für die Festlegung von Versicherungsprämien wichtig sein. Wenn du beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung abschließt, ist es wichtig, den tatsächlichen Wert des Gebäudes zu kennen, um sicherzustellen, dass du ausreichend versichert bist.
Ihre Sachverständige und Immobilienmaklerin für das gesamte Rhein-Main-Gebiet :
Schon länger unterstütze ich meinen Ehemann im Hintergrund bei seiner Arbeit als Immobilienmakler; denn ich begleite Menschen gerne bei ihrem Weg der Veränderung, was ein Immobilienverkauf meistens hervorruft. Im Jahr 2020 habe ich mich dazu entschieden, die Ausbildung zur DEKRA-geprüften Sachverständigen zu absolvieren, um so das Serviceportfolio von „LMW-Immobilien“ durch zertifizierte Sachverständigen-Immobilienbewertungen zu erweitern. Zusätzlich habe ich mich auf den Akquise– und Bewertungsprozess in unserem Maklerbüro spezialisiert.
Somit profitieren Sie durch meinen Sachverstand und meine Fachkenntnis bei der korrekten und wichtigen Bewertung Ihrer Immobilie.
Lisa Windau



Das Gesamthonorar setzt sich zusammen aus dem Grundhonorar, Mehr- und Minderaufwand, der Nebenkostenpauschale sowie amtlichen Gebühren.
Maßgebend für das Grundhonorar ist jeweils der ermittelte, unbelastete Verkehrswert.
Grundstücke als wirtschaftliche Einheit und eigenständiges Sondereigentum werden getrennt bewertet und berechnet. Zwischenwerte des Grundhonorars werden linear interpoliert.
Umfang und Anwendung unserer drei verschiedenen Gutachten-Typen tabellarisch erklärt:
Vollgutachten | Kompaktgutachten | Kurzgutachten | |
---|---|---|---|
Umfang | ca. 75 Seiten inkl. Anlagen | ca. 40 Seiten inkl. Anlagen | ca. 10 Seiten inkl. Anlagen |
Objektbesichtigung (Innen und außen) | x | x | x |
Objekt- und Lagebeschreibung | x | ||
kurze Objektbeschreibung | x | x | |
Kurze Lagebeschreibung | x | ||
Fotodokumentation der Objektbesichtigung | x | x | |
Berücksichtigungen von Rechten und Belastungen (Erbbaurecht, Wegerecht, …) | x | ||
Anwendung mehrerer Wertermittlungs-verfahren, zur Plausibilität des Ergebnisses | x | x | x |
ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze | x | x | |
Erläuterung von Fachbegriffen | x | ||
Aufführung von Richtlinien- und Verordnungstexten | x | ||
Eignung zur Vorlage beim Finanzamt | x | ggf. möglich | |
Eignung zur Vorlage beim Gericht | x |
Art der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten:
Die Wertermittlungsgutachten werden nach den in Deutschland normierten Bewertungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert-, und Vergleichswertverfahren) sowie zu den jeweiligen Wertermittlungsstichtag geltenden gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen erstellt.
Honorarbasis in EUR (inkl. MwSt)
Verkehrswert bis EUR | Vollgutachten | Kompaktgutachten | Kurzgutachten |
---|---|---|---|
250.000 | 2.450 | 980 | 500 |
350.000 | 2.990 | 1.196 | 500 |
500.000 | 3.650 | 1.460 | 500 |
750.000 | 4.250 | 1.700 | 500 |
1.0 Mio. | 4.950 | 1.980 | 800 |
2.0 Mio. | 5.550 | 2.220 | 800 |
3.0 Mio | 6.450 | 2.580 | 800 |
4.0 Mio. | 7.350 | 2.940 | 1.200 |
5.0 Mio. | 8.250 | 3.300 | 1.200 |
7.5 Mio. | 11.800 | 4.720 | 1.200 |
10.0 Mio. | 14.200 | 5.680 | 1.200 |
> 10.0 Mio. | Einzelvereinbarung | Einzelvereinbarung | Einzelvereinbarung |
Sonderregelungen / Sonderfälle
Mehr- und Minderaufwand | Zuschlag / Abschlag |
---|---|
Bei unbebauten Grundstücken, 2 Eigentumswohnungen in einer Anlage oder Paketauftrag ab 3 Immobilien | Abschlag i.H.v. 20 % auf das Basishonorar |
Rechte und Lasten z.B. Baulasten, Wegerecht, Leitungsrecht, Nießbrauch etc. | Zuschlag i.H.v. 10 % auf das Basishonorar |
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag, ohne erneute Auskunft von Behörden und Ämtern | Abschlag i.H.v. 30 % auf das Basishonorar |
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung, z.B. Grundbuchauszug | 125 €/Stunde |
Erforderliche Unterlagen zur Gutachtenerstellung
Folgende Unterlagen sind zur Erstellung des Gutachtens erforderlich und dem Auftragnehmer zur Verfügung zur stellen (das Alter der Dokumente sollte i.d.R. 3 Monate nicht überschreiten):
- Grundbuchauszug, ggf. mit Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen in Abteilung II
- Teilungserklärung und Aufteilungspläne
- Wirtschaftsplan sowie Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Baulastenauskunft, ggf. mit Plänen (In Bayern im Grundbuch eingetragen)
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Auskunft zur beitragsrechtlichen Situation (Erschließungskosten, Kanalanschlussgebühren, weitere Abgaben nach dem KAG, …)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnittzeichnungen), bestenfalls genehmigt (grüner Stempel)
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- Massenermittlungen (Umbauter Raum, Bruttorauminhalt)
- bei wohnwirtschaftlicher Nutzung: Mietaufstellung mit Angabe der Nettokaltmieten und Größen (Wohnflächen) je Wohneinheit
- Gewerbemietverträge
- ggf. Erbbaurechtsvertrag
- Auskünfte zu Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Lärmschutz, usw.
- Angabe der durchgeführten Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 20 Jahre vor Wertermittlungsstichtag (i.d.R. Tag der Objektbesichtigung) und ggf. Nachweis durch Rechnungslegung
- ggf. weitere erforderliche Unterlagen
Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, können diese auch durch den Auftragnehmer (gegen Aufpreis) beschafft bzw. erstellt werden. Hierzu ist eine Vollmacht (zur Einsicht der Unterlagen) des Objekteigentümers erforderlich.
Mit dem Button rechts können Sie sich die gesamte Honrartabelle mit allen Hinweisen und der Übersicht der nötigen Unterlagen auf Ihren Rechner, Tablet oder Smartpohne herunterladen und ausdrucken und ggf. auch versenden.